Prof. Dr. Matthias Prinz
Prof. Dr. Matthias Prinz hat an der Universität Hamburg (Dr. jur.) und der Harvard Law School (LL.M.) studiert. Danach legte er in New York das Anwaltsexamen (Bar Exam) ab und wurde 1984 in New York und 1985 in Hamburg als Rechtsanwalt zugelassen. Prof. Dr. Prinz hat das moderne Presse- und Medienrecht mit zahlreichen Grundsatzprozessen bis hin zum Bundesgerichtshof, Bundesverfassungsgericht und Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte entscheidend geprägt. Er hat außerdem in über 50 Veröffentlichungen für Juristen und Journalisten zu medienrechtlichen Fragen Stellung bezogen. Er ist Mitautor des Standardwerkes “Medienrecht – Die zivilrechtlichen Ansprüche”.
Seit 1997 engagiert er sich verstärkt in der Lehre mit Vorlesungen und Vorträgen an verschiedenen Hochschulen. Seit 2000 ist er Honorarprofessor an der FU Berlin und hat dort im Jahre 2006 die BerlinMediaProfessionalSchool mit gegründet.
Prof. Dr. Matthias Prinz ist seit 2016 Mitglied des Aufsichtsrat.