Zustiften heißt langfristig helfen

Grundkapital stiften

Gute Gesetze zu finden und zu verbreiten, um eine nachhaltige, gerechte Welt zu schaffen, ist eine langfristige Aufgabe. Deshalb ist die Stiftung World Future Council auf nachhaltige Unterstützung angewiesen.

Die Zustiftung ist eine häufig gewählte Art der finanziellen Unterstützung: Ihre Spende stockt das bestehende Grundkapital der Stiftung World Future Council auf und wird sicher angelegt. Je weiter das Stiftungskapital anwächst, desto höhere Erträge wirft es ab und desto mehr können wir im Namen zukünftiger Generationen unternehmen.

Ihre Zustiftung ist ein auf Ewigkeit angelegtes Zweckvermögen. Es erbringt dauerhaft Zinsen und hilft der Gesellschaft von der Gegenwart bis in die Zukunft. So kommt Ihre Zuwendung auch nachfolgenden Generationen zugute!

Den Teil Ihres Vermögens, den Sie der Stiftung World Future Council widmen möchten, können Sie einmalig zustiften. Oder ihn auf mehrere, regelmäßige Beträge verteilen.

Weiterführende Informationen zur Zustiftung

Anhebung des Sonderausgabenabzugs gem. § 10b Abs. 1a EStG

Gem. § 10b Abs. 1a S. 1 EStG können Spenden in den Vermögensstock einer gemeinnützigen Stiftung (sog. Zustiftungen) auf Antrag des Steuerpflichtigen im Jahr der Zuwendung und in den folgenden neun Jahren bis zu einem Gesamtbetrag von 1 Million Euro abgezogen werden. Diese Abzugsmöglichkeit ist neben dem oben genannten Spendenabzug möglich. Bei Verheirateten steht der Abzugsbetrag jedem Ehegatten einzeln zu.

Mit der Anhebung des Sonderausgabenabzugs ist zudem eine Ausweitung des Anwendungsbereiches der Vorschrift verbunden:

Der abzuziehende Betrag muss nicht mehr im Gründungsjahr der Stiftung zugewandt werden. Der Sonderausgabenabzug gilt damit auch für Zustiftungen, die erst nach Ablauf des Gründungsjahres erfolgen.

Spenden & Helfen

Unterstützen Sie unsere Arbeit für eine gerechte und friedliche Zukunft.


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