Förderung erneuerbarer Energie in der EU
Förderung von Einspeisegesetzgebung: Die EU Rahmenrichtlinie zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen
Das WFC EU-Büro berät Entscheidungsträger in der EU über die bestmögliche Förderung erneuerbarer Energien. EU Staats- und Regierungschefs verpflichteten sich im März 2007, bis 2020 einen Anteil von 20% erneuerbarer Energien in der europäischen Stromversorgung zu erreichen.
Das Kabinett von Kommissar Piebalgs bekam die Aufgabe zugewiesen, diese Verpflichtung in eine neue EU-Gesetzgebung umzuwandeln. Die neue Rahmenrichtlinie hat zum Ziel, existierende EU-Gesetze und nationale Aktionspläne zusammenzuführen und weitere Anreize für die EU-weite Förderung erneuerbarer Energien zu geben.
Die Europäische Kommission stellte am 23. Januar 2008 ihren Gesetzesvorschlag vor, der unter anderem nationale Ziele für jedes Mitgliedsland vorsieht. Zur Zeit beraten der Europäische Rat und das Parlament darüber. Mit der Verabschiedung des Gesetzes wird für spätestens Mitte 2009 gerechnet.